Baumfällung in Bad Homburg

Sichere Fällung mit professioneller Ausrüstung. Inklusive Beratung zur Baumschutzsatzung und Genehmigung.

Baumfällung in Bad Homburg

Sichere Baumfällung in Bad Homburg

Manchmal muss ein Baum weichen, ob aus Sicherheitsgründen, wegen Sturmschäden oder im Rahmen einer Neugestaltung. GaLa-Service Grosser übernimmt Baumfällungen in Bad Homburg und im Taunus professionell und sicher. Mit Fachwissen, Sorgfalt und der richtigen Ausrüstung garantieren wir eine effiziente Durchführung, auch bei schwierigen Bäumen.

Unsere Leistungen rund um Baumpflege und Baumfällung

  • Baumfällung Fachgerechtes Fällen von Bäumen jeder Größe
  • Seilklettertechnik Sichere Fällung auch bei beengten Platzverhältnissen
  • Baumschnitt und Gehölzschnitt Kronenpflege, Kronensicherung und Totholzentfernung
  • Stubbenfräsen Entfernung von Baumstümpfen nach der Fällung
  • Rodung Kompletträumung von Garten- und Grünflächen
  • Entsorgung Fachgerechte Beseitigung von Schnittgut und Stammholz

Baumschutzsatzung Bad Homburg: Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

In Bad Homburg gilt die Bad Homburger Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 90 cm Stammumfang (mit Ausnahme von Walnüssen und Esskastanien) sowie Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang. Obstbäume, Baumbestände in Gärtnereien und Baumschulen sind nicht geschützt.

Bevor Sie einen geschützten Baum fällen, benötigen Sie einen Baumfällantrag bei der Stadtverwaltung Bad Homburg. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie beim gesamten Genehmigungsverfahren. Nach der Fällung kümmern wir uns auf Wunsch auch um die Neubepflanzung Ihrer Beete und die Pflege des umliegenden Gartens.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Baumfällung in Bad Homburg? Die Kosten hängen von der Baumhöhe, dem Stammumfang, der Lage und dem Aufwand ab. Einfache Fällungen sind günstiger als Maßnahmen mit Seilklettertechnik. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Welche Bäume darf ich in Hessen ohne Genehmigung fällen? In Bad Homburg dürfen Sie Obstbäume, Bäume mit einem Stammumfang unter 90 cm (Laub) bzw. 120 cm (Nadel) sowie Bäume in Baumschulen ohne Genehmigung fällen. Bei geschützten Bäumen ist ein Baumfällantrag Pflicht.

Wann ist die beste Zeit für eine Baumfällung? Baumfällungen sind am besten in der Zeit von Oktober bis Februar durchzuführen, außerhalb der Vegetations- und Brutzeit. In Notfällen (Sturmschäden, akute Gefahr) sind Fällungen ganzjährig möglich.

Was passiert, wenn ein geschützter Baum ungenehmigt gefällt wird? Ungenehmigte Fällungen geschützter Bäume können in Bad Homburg mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann eine Ersatzpflanzung angeordnet werden. Planen Sie Baumfällungen daher immer mit fachkundiger Beratung.

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